Hauseinführung erklärt

FTTH am Gebäude

Die Hauseinführung ist die fachgerecht abgedichtete Durchführung, durch die Leerrohr oder Glasfaserkabel von außen ins Gebäude gelangt. Sie ist Teil des Bauwegs – nicht der eigentliche Glasfaser-Abschlusspunkt.

Illustration des Glasfaser-Ausbauwegs vom öffentlichen Netz über das Grundstück bis in das Gebäude
Illustration: Der Hausanschluss führt über Grundstück, Hauseinführung und Gf-AP in das Gebäude.

Was ist eine Hauseinführung?

Eine Hauseinführung stellt den dichten Übergang durch Außenwand oder Bodenplatte her. Durch sie wird beim FTTH-Ausbau meist ein Mikrorohr, Rohrverband oder Kabel geführt. Die Durchführung muss zur baulichen Situation passen und dauerhaft gegen die am Einbauort zu erwartenden Einwirkungen abgedichtet werden.

Die Hauseinführung ist nicht mit dem Gf-AP gleichzusetzen. Der Gf-AP ist der optische Abschlusspunkt im Gebäude. Die Einführung bezeichnet dagegen die bauliche Passage durch die Gebäudehülle.

Die Position wird vor dem Bau festgelegt

Bei der Hausbegehung stimmen Eigentümer und Baupartner den Leitungsweg über das Grundstück, die Eintrittsstelle und den Montageort der Anschlusskomponenten ab. Eine kurze, zugängliche und dauerhaft nutzbare Route erleichtert Bau und spätere Wartung.

  • Liegt die Eintrittsstelle nahe am vorgesehenen Gf-AP?
  • Sind bekannte Leitungen, Drainagen und andere Einbauten berücksichtigt?
  • Ist die Wand oder Bodenplatte an dieser Stelle für das vorgesehene System geeignet?
  • Bleiben Mindestbiegeradien und ein geschützter Leitungsweg möglich?
  • Ist der Montagebereich trocken, zugänglich und entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers vorbereitet?

Eine pauschale Bohrposition oder ein überall gültiger Durchmesser wäre unseriös. Bauweise, Abdichtungssystem und Netzbetreiber legen die konkrete Ausführung fest.

Welche Ausführung ist geeignet?

Situation Typische Lösung Worauf es ankommt
Keller-Außenwand Wanddurchführung Abdichtung passend zu Wandaufbau und Wassereinwirkung
Gebäude ohne Keller Einführung durch Bodenplatte oder Sockelbereich Frühzeitige Planung; zugelassenes System für die konkrete Bauart
Mehrspartenanschluss Gemeinsames geprüftes Hauseinführungssystem Belegung, Dichtsystem und Vorgaben der Versorgungsträger abstimmen
Nachträglicher FTTH-Anschluss Kernbohrung oder betreiberspezifische Gebäudeeinführung Leitungssuche, fachgerechte Versiegelung und geschützter Innenweg

Ein einfaches Ausschäumen ersetzt kein für die Situation vorgesehenes Abdichtungssystem. Auch Brandschutzanforderungen können relevant sein, besonders bei Leitungswegen durch klassifizierte Bauteile. Planung und Montage gehören daher in fachkundige Hände.

Hauseinführung, Hausstich und Gf-AP: der Unterschied

  1. Hausstich: der Leitungsweg vom öffentlichen Glasfasernetz über das Grundstück bis zum Gebäude.
  2. Hauseinführung: die abgedichtete Durchführung durch die Gebäudehülle.
  3. Gf-AP: der optische Abschlusspunkt des ankommenden FTTH-Netzes im Gebäude.
  4. Gf-TA: die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose am vorgesehenen Nutzungsort.
  5. ONT: wandelt das optische Signal in Ethernet um, sofern er in der Anschlussarchitektur separat eingesetzt wird.

Der Begriff APL gehört zum klassischen Kupfer-Telekommunikationsnetz und sollte nicht als allgemeine Bezeichnung für den FTTH-Gebäudeabschluss verwendet werden.

Häufige Fragen zur Hauseinführung

Darf ich die Wandöffnung selbst vorbereiten?

Nur wenn Netzbetreiber und ausführender Baupartner dies ausdrücklich akzeptieren und System, Position sowie Abmessungen abgestimmt sind. Andernfalls kann eine ungeeignete Öffnung die Abdichtung erschweren oder zu Nacharbeit führen.

Muss die Hauseinführung direkt im Keller enden?

Nein. Bei Gebäuden ohne Keller kommen andere geeignete Wege infrage. Entscheidend sind der Gebäudetyp, die geplante Anschlussposition und die Vorgaben des Betreibers.

Wird die Öffnung nach der Montage abgedichtet?

Ja. Die Durchführung muss fachgerecht versiegelt werden. Wie dies geschieht, hängt vom eingesetzten System und der baulichen Situation ab.

Geprüfte Quellen

Fachlich geprüft am 11.08.2026. Die konkrete Hauseinführung wird objekt- und betreiberspezifisch geplant.

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