Falsche Bundesnetzagentur-Mitarbeiter an der Haustür: Warnung bei Glasfaser-Verträgen

Die Bundesnetzagentur warnt vor Personen, die sich an der Haustür als Mitarbeiter der Behörde ausgeben und zum Abschluss eines Glasfaservertrags drängen. Die Behörde stellt klar: Ihre Beschäftigten verkaufen keine Verträge.

So erkennen Sie die entscheidende Warnung

  • Jemand behauptet, im Namen der Bundesnetzagentur einen Glasfaservertrag anzubieten.
  • Sie sollen sofort unterschreiben oder persönliche Daten herausgeben.
  • Es wird Zeitdruck aufgebaut oder ein baldiger Verlust des Anschlusses behauptet.
  • Die Person möchte ohne nachvollziehbaren technischen Auftrag Router, Anschluss oder Räume sehen.

Ein echter Ausbau, eine Hausbegehung und ein Tarifabschluss sind unterschiedliche Vorgänge. Die Bundesnetzagentur ist Regulierungsbehörde und kein Vertriebsunternehmen. Ein angeblicher Behördenauftrag ist daher kein Grund, an der Haustür einen Vertrag zu unterschreiben.

Was Sie an der Haustür tun sollten

  1. Nichts sofort unterschreiben. Lassen Sie sich Unterlagen geben und prüfen Sie das Angebot in Ruhe.
  2. Keine sensiblen Daten herausgeben. Dazu gehören Bankverbindung, Ausweisfotos, Kundenkennwörter und Zugangsdaten.
  3. Identität und Auftrag getrennt prüfen. Kontaktieren Sie den genannten Anbieter über dessen offizielle Website oder bekannte Rufnummer – nicht über Kontaktdaten auf einem ungeprüften Zettel.
  4. Verfügbarkeit selbst kontrollieren. Ein angekündigter Ausbau bedeutet nicht automatisch, dass ein bestimmter Vertrag sofort notwendig ist.
  5. Bei Verdacht abbrechen. Lassen Sie die Person nicht in die Wohnung und informieren Sie bei einem Betrugsverdacht die Polizei.

Haustürvertrieb ist nicht automatisch Betrug

Viele Telekommunikationsunternehmen arbeiten mit externen Vertriebspartnern. Das allein beweist keine Täuschung. Entscheidend ist, ob Unternehmen, Auftrag, Preis, Laufzeit und Leistung transparent nachprüfbar sind. Die Verbraucherzentralen raten bei Glasfaser-Haustürgeschäften ausdrücklich dazu, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und Angebote vor dem Abschluss unabhängig zu prüfen.

Bereits unterschrieben?

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht regelmäßig ein gesetzliches Widerrufsrecht. Frist und Voraussetzungen hängen vom konkreten Fall und den erhaltenen Informationen ab. Handeln Sie deshalb zeitnah und wenden Sie sich bei Unsicherheit an eine Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung.

Stand: 28. September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Geprüfte Quellen

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