Netz und Tarif trennen
Open Access bezeichnet den Zugang anderer Diensteanbieter zu einem Glasfasernetz. Eine grundsätzliche Öffnung garantiert aber nicht, dass jeder bekannte Anbieter an jeder Adresse sofort buchbar ist.
Drei getrennte Rollen
Netzeigentümer
Besitzt die passive Infrastruktur.
Netzbetreiber
Betreibt aktive Technik und Vorleistungszugänge.
Diensteanbieter
Verkauft Internet- und Telefondienste an Kunden.
Was vor Vertragsabschluss zählt
- konkrete Verfügbarkeit an der Adresse
- Name des buchbaren Diensteanbieters
- Leistungsumfang, Mindestlaufzeit und Wechselprozess
- mögliche Anschluss- oder Aktivierungskosten
- Zeitpunkt, ab dem ein Partnerangebot bestellbar ist
„Open Access geplant“ ist keine Tarifbestätigung. Maßgeblich ist die konkrete Buchbarkeit.
Geförderte und eigenwirtschaftliche Netze
Bei öffentlich geförderten Netzen schreibt § 155 TKG diskriminierungsfreien offenen Netzzugang vor. Im eigenwirtschaftlichen Ausbau beruhen viele Open-Access-Angebote auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen Unternehmen.